Behördliche Ausdrucke
Das BZSt. bietet im Rahmen seiner Dienstleistung die Möglichkeit, für alle an einem Tag abgefragten Umsatzsteuer Identifikationsnummern im Rahmen einer qualifizierten Bestätigung einen behördlichen Ausdruck anzufordern.
Diese Option wurden auch in VATSecure umgesetzt, so dass Sie je Prüflauf festlegen können, ob Sie diesen behördlichen Ausdruck anfordern möchten oder nicht.
Wenn ein behördlicher Ausdruck angefordert wurde, erhalten Sie in der Regel einige Tage nach Durchführung des Prüflaufs ein Schreiben des BZSt., welches eine Auflistung aller geprüfter und für gültig befundener Umsatzsteuer Identifikationsnummern beinhaltet. Geprüfte aber als ungültig erkannte Umsatzsteuer Identifikationsnummern sind im behördlichen Ausdruck derzeit nicht enthalten.